Makrabre Geschichte(n)

Auch in der großen Familie der Rauhut gab es Freud und Leid, Licht und Schatten. Einige davon sind bemerkenswert.

So die Tatsache, dass Frau Rauhut geb. Strzyzynska wegen Gattenmordes (wiederholte vorsätzliche schwere Körperverletzung mit Todesfolge) zu einem grausamen Tode verurteilt wurde.

Der ursprüngliche Spruch des Schwurgerichts „Schleifen zum Richtplatz und Hinrichtung mit dem Rade von unten herauf“ (eine äußerst qualvolle und lange währende Hinrichtungsart) wurde vom König selbst auf „Hinrichtung durch das Beil“, ohne vorheriges Schleifen zum Richtplatz, abgemildert.
Das Urteil wurde am 27 Sep. 1851 morgens um 7 Uhr im Hof der Fronfeste – also des Gefängnisses – in Ostrowo durch den Scharfrichter aus Wreschen vollstreckt.
Zeugen der Hinrichtung waren 12 Gemeindemitglieder, der Gerichtshof, der Staatsanwalt und ein Geistlicher.

 

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